Der Dienstleistungsscheck
Der Dienstleistungsscheck
Mit dem Dienstleistungsscheck könnt ihr die Kinderbetreuungstätigkeit ganz einfach legalisieren – hier die wichtigsten Infos auf einen Blick:
WAS:
- Zahlungsmittel für haushaltstypische Arbeiten in privaten Haushalten, so wie z.B. Kinderbetreuung
WER:
- Österreichische Staatsbürger_innen
- EU-Staatsbürger_innen (außer Kroat_innen ohne Freizügigkeitsbestätigung)
- Staatsbürger_innen von Liechtenstein, Norwegen, Island, Schweiz
- Personen mit Nachweisen über den Arbeitsmarktzugang
WARUM:
- Unfallversicherung ab dem ersten Arbeitstag
- Möglichkeit zu einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung
WIE LANGE:
- kurze befristete Dienstverhältnisse (max. 1 Monat)
- kann wiederholt abgeschlossen werden
WIE VIEL:
- verschiedene Stückelungen (z.B. 5 €, 10 €)
- Wert zu 2% aufgeschlagen für Unfallversicherung und Verwaltungskosten (z.B. kostet ein Dienstleistungsscheck im Wert von 5 € den_die Arbeitgeber_in 5,10 €; einer im Wert von 10 € kostet 10,20 €)
- Wert ist nicht gleich Lohn – Lohn ist unabhängig davon zu vereinbaren
- pro Monat nicht über die Geringfügigkeitsgrenze (2016: 415,72€)
WO:
- www.dienstleistungsscheck-online.at
- Trafiken
- Post
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
- Kompetenzzentrum Dienstleistungsscheck
Infos
Weitere Infos
Mehr Infos findest du auf der Website der VEAB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau)
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Der Geringfügigkeitsrechner
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