Immobilienbranche
Studierende: Opfer der Immobilienbranche
Studierende sind bei VermieterInnen und MaklerInnen beliebte KundInnen. Sie suchen keine langfristige Wohngelegenheit, kommen oft aus dem Ausland, haben wenig Erfahrung und meist auch keine Zeit, um lange auf Wohnungssuche zu gehen. Da nimmt man mitunter, was gerade angeboten wird.
Dieser Artikel wird von der Österreichischen MieterInnenvereinigung zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen unter: www.mietervereinigung.at
In Österreich gibt es rund 310.000 StudentInnen. Nur ein Bruchteil davon findet einen Platz im heiß begehrten Studentenheim. Die Mehrzahl jener, die aufgrund des Studiums nicht in ihrer Heimatstadt bleiben können, muss daher auf den privaten Wohnungsmarkt ausweichen – und dort wird diese Tatsache weidlich ausgenützt. "WG-tauglich" ist der beliebteste Begriff in Inseraten für jene Wohnungen, die ansonsten aufgrund der überhöhten Preise und der mangelhaften Ausstattung kaum Abnehmer finden würden.
Doch nicht nur bei überhöhten Mieten zahlen die StudentInnen kräftig drauf. Auch bei den MaklerInnenprovisionen und Kautionen vergisst so mancheR VermieterIn gerne auf gesetzliche Vorschriften. So finden sich immer wieder befristete Studentenmieten auf ein oder zwei Jahre, obwohl eine gesetzliche Mindestbefristung von drei Jahren besteht. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Abschlag von 25 Prozent bei befristeten Mietverträgen fällt häufig unter den Tisch. Ebenso gang und gäbe bei Studierendenmieten sind überhöhte MaklerInnenprovisionen.
Günstiger Wohnen
Die Ursache für die Missstände liegt im Informationsdefizit der Studierenden. Kaum jemand weiß, dass bei befristeten Mietverträgen bis zu drei Jahren nur eine Nettogesamtmiete als Provision verrechnet werden darf, oder dass bei Vertragsende die hinterlegte Kaution verzinst zurückgezahlt werden muss.
Was für einzelne Studierende ein oft leichtfertig in Kauf genommener finanzieller Nachteil ist, stellt gesamtgesellschaftlich betrachtet ein echtes Problem dar. Die Tatsache, dass bei Studierendenmietverträgen gesetzliche Regelungen vielfach übergangen werden, erhöht den Preisdruck am Wohnungsmarkt im Allgemeinen.
WG-Zimmer zu Wucherpreisen
Die MieterInnenvereinigung hat die Kosten für angebotene Einzelräume in Wohngemeinschaften überprüft und kommt dabei zu alarmierenden Ergebnissen. Die ermittelten Preise beginnen bei 16 Euro pro Quadratmeter. Deutlich höhere Beträge sind keine Seltenheit. Der Spitzenwert in der Erhebung lag bei abenteuerlichen 33 Euro (!) pro Quadratmeter und Monat.
Befristungsabschlag
Als VermieterIn treten dabei auch oft Studierende selbst auf. „Ein Ergebnis von Sorglosigkeit“, meint dazu Mag. Nadja Shah, Bundesgeschäftsführerin der MieterInnenvereinigung Österreichs. „In der Regel ist es so, dass Studierende Wohnungen zu exorbitant überhöhten Preisen anmieten, mit dem Kalkül, dass durch die Kostenteilung innerhalb einer Wohngemeinschaft die Aufwendungen im gerade noch leistbaren Rahmen bleiben.“ - eine Vorgangsweise, die ökonomisch betrachtet sehr unvernünftig ist.
Die Mehrzahl der Verträge ist befristet, der Befristungsabschlag von 25% wird jedoch kaum wirklich berücksichtigt.
Kategorie D Wohnungen
Auch EigentümerInnen die nur einzelne Zimmer vermieten überschreiten die gesetzlichen Mietzinsgrenzen deutlich. Denn laut ständiger Rechtsprechung gilt folgende Regel: Wer von dem/der EigentümerIn nur ein Zimmer anmietet und WC, Bad sowie Küche gemeinschaftlich mit anderen teilen muss, der mietet letztlich eine Wohnung der Kategorie D an. Hier liegt der Quadratmeterpreis inklusive Betriebskosten und Steuern bei rund 4 Euro.
Der Oberste Gerichtshof hält dazu fest:
"Als selbständige Wohnung ist ein nach der Verkehrsauffassung selbständiger und in sich baulich abgeschlossener Teil eines Gebäudes zu verstehen, der geeignet ist, der Befriedigung des individuellen Wohnbedürfnisses von Menschen zu dienen (RIS-Justiz RS0069338, RS0079355). War im maßgeblichen Zeitpunkt ein selbständig vermietbarer Raum auch tatsächlich genutzt oder vermietet, geht die Verkehrsauffassung dahin, dass damit die Zugehörigkeit dieses Raumes zu einer anderen vermieteten Wohnung aufgehoben wurde (RIS-Justiz RS0112564 [T3]). Der Selbständigkeit einer Wohnung steht nicht entgegen, dass WC und Wasseranschluss mit anderen gemeinsam ist." (2 Ob 673/85 ua)
Studierende als VermieterInnen
Doch auch so mancheR Studierende, der/die anderen als HauptmieterIn ein Zimmer in der WG untervermietet, könnte nachträglich mit hohen Rückforderungen von ehemaligen MitbewohnerInnen konfrontiert werden. Denn der zulässige Untermietzins berechnet sich nach der zulässigen Hauptmiete- und auch hier ist ein Abschlag von 25% für Befristungen zu berücksichtigen.
Infos
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