Dienstverhältnisse
Dienstverhältnisse im Überblick – Die wichtigsten Infos!
Hier findest du relevante Informationen über die verschiedenen Arten von Dienstverträgen. Bei Arbeitsverhältnissen wird zwischen "echtem Dienstvertrag", "freiem Dienstvertrag" und "Werkvertrag" unterschieden. Damit du weißt, woran du bist, informiere dich hier.
"Echter" Dienstvertrag
Merkmale:
- Eingliederung in die Strukturen des Unternehmens
Dazu zählt die Weisungsgebundenheit der Arbeitnehmer_innen bezüglich Arbeitszeit, -ort und -abfolge, aber auch personenbezogene Weisungen, Anweisungen zum arbeitsbezogenen Verhalten und die persönliche Arbeitspflicht. - Bemühungsverbindlichkeit
Du bist nicht zu einem bestimmten Leistungserfolg verpflichtet, das Bemühen reicht aus. - Arbeitgeber_in ist die Unternehmer_in
Es müssen dir alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden. Der wirtschaftliche Erfolg kommt dem/der Arbeitgeber_in zu Gute, diese_r trägt auch das Risiko. Als Arbeitnehmer_in bist du hingegen wirtschaftlich von deiner/deinem Arbeitgeber_in abhängig. - Treue- und Fürsorgepflichten
Du musst per Gesetz dem Unternehmen "treu" sein. Das führt unter anderem zum Konkurrenzverbot sowie Geheimnisschutzpflichten. Arbeitgeber_innen müssen wiederum deine Rechtsgüter, wie Leben oder Gesundheit, schützen.
Ansprüche:
- bezahlter Urlaub
- Pflegefreistellung
- bezahlter Krankenstand
- Abfertigung
- Arbeitslosengeldversicherung
Versicherung:
Überschreitest du die Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2023: 500,91 Euro im Monat) hast du Anspruch auf Vollversicherung.
Darunter fallen:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Pensionsversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Während geringfügig Beschäftigte im Arbeitsrecht die gleichen Rechten und Pflichten haben, wie Vollbeschäftigte, gibt es bei der Sozialversicherung eigene Bestimmungen. Sie haben per Gesetz nur Anspruch auf eine Unfallversicherung. Solltest du daher geringfügig beschäftigt sein, solltest du die Möglichkeit der Selbstversicherun in der Kranken- und Pensionsversicherung für geringfügig Beschäftigte in Anspruch nehmen. (Stand 2023: 70,72 Euro im Monat)
Freier Dienstvertrag
Merkmale:
- Vertragliche Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt.
- Dauerschuldverhältnis (Es werden über einen längeren Zeitraum Arbeitsleistungen erbracht)
- Persönliche Dienstleistungserbringung
- Fehlen wesentlicher Betriebsmittel.
- Die Weisungsgebundenheit ist auf Rahmenanweisungen beschränkt.
- Es muss die Einkommenssteuer selbst gezahlt werden.
Ansprüche:
Folgende arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für freie Dienstnehmer_innen:
- Kein Anspruch auf Mindestgehalt laut Kollektivvertrag
- Keine Anwendung des Arbeitszeitgesetzes (welches unter anderem Überstunden regelt)
- Kein bezahlter Krankenstand
- Keine Anwendung des Urlaubsgesetzes
- Abfertigungs- und Entgeltfortzahlungsbestimmungen sind nicht anwendbar
- Keine Anwendung des Insolvenzentgeltsicherungsgesetzes
- Keine Anwendung des Arbeiterkammergesetzes
Folgende arbeitsrechtliche Bestimmungen werden analog für freie Dienstverträge angewendet:
- Gesetzliche Kündigungsfristen
- Anspruch auf Kündigungsentschädigung
- Betriebliche Übung
- Betriebliche Übung bedeutet, dass du durch regelmäßig wiederholtes Verhalten deiner/s Arbeitgeber_in ableiten kannst, Anspruch auf bestimmte Leistungen zu haben.
- Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
Versicherung:
Es gelten die gleichen Regelungen wie beim „echten“ Dienstvertrag. Verdienst du über der Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2023: 500,91 Euro im Monat), bist du vollversichert (Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung). Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert und sollten daher die Möglichkeit der Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung (Stand 2023: 70,72 Euro im Monat) nützen.
Werkvertrag
Merkmale:
- Zielschuldverhältnis
(Du schuldest die Herstellung eines Werkes bzw. eines Erfolges) - Du trägst das Risiko selbst und steuerst selbst die wesentlichen Betriebsmittel bei.
- Keine Weisungsgebundenheit (Du kannst dir die Arbeitszeiten selbst einteilen und bist nicht in die Organisationsstruktur integriert. Es besteht auch die Möglichkeit der Vertretung durch eine_n Dritte_n)
- In der Regel erfolgt die Bezahlung durch ein Fix- bzw. Stundenhonorar.
- Es muss die Einkommenssteuer selbst gezahlt werden.
Ansprüche:
Es besteht kein arbeitsrechtlicher Schutz.
Versicherung:
Beim Werkvertrag wird das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) angewendet.
Hast du einen Werkvertrag mit Gewerbeschein, bist du automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer und somit pflichtversichert bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Es müssen 25,30% vom Gewinn für Kranken- und Pensionsversicherung gezahlt werden, für die Unfallversicherung ist ein Fixum von 10,97 Euro pro Monat (Stand 2023) zu entrichten.
Hast du einen Werkvertrag ohne Gewerbeschein und bist du noch nicht unter einem anderen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert, gilt auch das GSVG. Wenn ausschließlich Einkünfte als neue_r Selbstständige_r bezogen werden und das Jahreseinkommen 6010,92 Euro (Stand 2023) übersteigt, musst du dich pflichtversichern. Liegen die Einkünfte darunter, kannst du freiwillig in die Kranken- und Unfallversicherung optieren. Das Opting in für die Krankenversicherung kostet 34,06 Euro monatlich und die Unfallversicherung kostet 10,97 Euro monatlich (Stand 2023).
Infos
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